Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertrieb (AGB Vertrieb)

Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung (AGB Vermietung) weiter unten

1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

DM Vertrieb & Vermietung Ketsch ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.


2. Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.

2.1 Sollte DM Vertrieb & Vermietung Ketsch nachträglich erkennen, dass sich ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird DMVertrieb-Ketsch den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist DMVertrieb-Ketsch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2.2 Es gibt keine Mindestbestellmenge. Alle unsere Preise enthalten die derzeit aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer.

3. Lieferung und Gefahrübergang
Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Die Lieferung erfolgt aus dem Lager von DMVertrieb-Ketsch. DM Vertrieb & Vermietung Ketsch behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
Die Ware versendet DM Vertrieb & Vermietung Ketsch innerhalb von 2-6 Werktagen nach Eingang der Zahlung des Kunden. Ist die Ware bei Zahlungseingang nicht vorrätig, bemüht sich DMVertrieb-Ketsch um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von DMVertrieb-Ketsch nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.

4. Gewährleistung
DM Vertrieb & Vermietung Ketsch gewährleistet, daß die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu unter-suchen. Offensichtliche Mängel (insbesondere Beschädigungen, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen), Transportschäden oder sonstige Mängel müssen DM Vertrieb & Vermietung Ketsch unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitteilung per eMail an dmketsch@t-online.de ist ausreichend. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.

Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Auslieferung. Bei Reklamationen muß das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muß zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden.

DM Vertrieb & Vermietung Ketsch behält sich Abweichungen gegenüber den Shopabbildungen vor. Diese Abweichungen wie auch handelsübliche Abweichungen hinsichlich Farbe, Menge oder Gewicht gelten nicht als Mängel und lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.

Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.

DM Vertrieb & Vermietung Ketsch hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nach-besserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung.

Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

5. Haftung
DM Vertrieb & Vermietung Ketsch übernimmt keine Haftung für gelieferte Ware, die nach der Versendung oder Abholung durch den Käufer oder Dritte verändert, umgebaut oder in sonstiger Weise manipuliert worden ist. Für Schäden jeglicher Art die durch eine vorsätzliche oder fahrlässig vom Kunden verschuldete Beeinträchtigung der von uns gelieferten Produkten entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

5.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mangelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen. Ausnehmend davon haftet DM Vertrieb & Vermietung Ketsch beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sind davon nicht betroffen.
5.2 DM Vertrieb & Vermietung Ketsch übernimmt eine Haftung weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit von www. DMVertrieb-Ketsch.de noch für technische oder elektronische Fehler des Online-Angebots.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma DM Vertrieb & Vermietung Ketsch.

7. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

8. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz von DM Vertrieb & Vermietung Ketsch.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung (AGB Vermietung)

 

Allgemeine Geschäfts/mietbedingungen von DMVertrieb & Vermietung

I. Allgemeines, Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäfts und Mietbedingungen  gelten für alle Vermietungen zwischen DMVertrieb & Vermietung und dem Mieter sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Mietgegenstand im Sinne dieser Bedingungen ist jeder einzelne Gegenstand, den DMVertrieb & Vermietung dem Mieter in Erfüllung eines Mietvertrages überlässt. Mietbedingungen, abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters erkennt DMVertrieb & Vermietung nicht an, es sei denn, DMVertrieb & Vermietung hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Übergabe des Gerätes, Mängelrüge und Haftung

DMVertrieb & Vermietung hat das Gerät mängelfrei und in betriebsfähigem Zustand zur Abholung oder zum Versand bereit zu stellen. Nach Einweisung und Abholung, auch wenn der Transport mit Fahrzeugen von DMVertrieb & Vermietung durchgeführt wird, geht die Gefahr der Beförderung auf den Mieter über.

Mängel sind spätestens bei Übergabe des Gerätes zu rügen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Feststellung. Die Kosten zur Behebung etwaiger vom Vermieter zu vertretender und von ihm anerkannter Mängel an der Mietsache trägt der Vermieter.

Der Vermieter hat die von ihm anerkannten Mängel zu beseitigen. Er kann die Beseitigung auch durch den Mieter vornehmen lassen. Im letzteren Fall trägt der Vermieter höchstens die Kosten für die Instandsetzung, wie sie ihm selbst entstanden wären. Die vereinbarte Mietzeit verlängert sich in beiden Fällen um die Zeit, die von der Anzeige des Mangels bis zu dessen Beseitigung verstreicht. Eine Miete ist für diesen Zeitraum nicht zu entrichten. Alle weiteren Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

III. Berechnung und Zahlung der Miete

Der Mietberechnung wird die normale Arbeitszeit von 8 Stunden täglich zugrunde gelegt. Ist eine Tagesmiete vereinbart, so ist der volle Mietbetrag auch dann zu zahlen, wenn die normale Arbeitszeit nicht ausgenutzt worden ist. Ausgenommen davonsind Sondervereinbarungen. Überstunden werden mit einem Zuschlag berechnet.

Die vereinbarte Miete versteht sich ausschließlich für das Gerät selbst. Alle weiteren Kosten für Auf - und Abladen, Transport, Versicherung, Befestigung, Betriebsstoffe usw. werden gesondert berechnet. Wenn keine anderweitige Vereinbarung besteht, so sind die Miete und die Nebenkosten spätestens bei Übergabe des Gerätes im Voraus zu zahlen, Forderungen des Vermieters sind ab Verzug mit 5 Prozentpunkten  über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Außerdem trägt der Mieter sämtliche Mahn- und Inkassokosten.

Wird die geschuldete Miete durch den Mieter nicht vereinbarungsgemäß  gezahlt oder kommt der Mieter aus anderen zwischen ihm und dem Vermieter bestehenden Geschäften in Zahlungsverzug oder ergeben sich andere wichtige Gründe (z.B. Wechselprolongation), durch die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Mieter nicht mehr zumutbar ist, so ist der Vermieter berechtigt, unverzüglich das Gerät ohne Anrufung des Gerichtes wieder an sich zu nehmen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter den Zutritt zu dem Gerät und dessen Abtransport zu ermöglichen. Entstehen dem Vermieter aus der vorzeitigen Beendigung der vereinbarten Mietdauer Kosten und anderer nachweisbarer Schaden, so hat der Mieter hierfür Ersatz zu leisten.

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Vermieter bestrittener Gegenansprüche des Mieters sind im Geschäftsverkehr  mit Kaufleuten ausgeschlossen. Im Übrigen stehen dem Mieter nur Zurückbehaltungsrechte aus demselben Rechtsverhältnis und Aufrechnungen mit unbestrittenen oder rechtskräftig titulierten Forderungen gegen den Vermieter zu. Ist die Miete nicht im Voraus gezahlt worden, so haften dafür alle Vorbehaltsgegenstände aus früheren Geschäften zwischen den Vertragsparteien.  Der Vermieter ist zur Freigabe von Sicherungsgut verpflichtet, soweit der Zeitwert der Sicherungsgüter seine Forderungen um mehr als 25% übersteigt.

IV. Beginn und Ende der Mietzeit

Die Mietzeit beginnt und endet mit dem(r) vereinbarten Tag / Stunde. Wünscht der Mieter eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit, ist diese dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Die Rücklieferung gilt als erfolgt, wenn das Gerät mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungsgemäßem  Zustand entsprechend den vereinbarten Bedingungen auf dem Lagerplatz des Vermieters oder an einem anderen vereinbarten Rücklieferungsort  eintrifft.

Bei der Tagesmiete gilt der Tag der Übergabe und Rückgabe voll als Mietzeit. Bei stundenweiser Vermietung endet die Mietzeit mit der vollen Stunde der Rückgabe des Gerätes. Eine diesen Bestimmungen entgegenstehende  Regelung bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

Wird vom Vermieter die Rückgabe unmittelbar an einen neuen Mieter gewünscht, so endet die Mietzeit mit dem dafür vereinbarten Tag der Absendung oder Abholung. Die Kosten für den Rücktransport sind dann vom ursprünglichen Mieter anteilig zu zahlen.

Wird das Gerät später als vereinbart zurückgegeben, so endet die Mietzeit mit dem(r) Tag / Stunden der Rückgabe. Die Mietzeit­über­schreitung ist dem Vermieter zu vergüten, außerdem ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter etwaigen weitergehenden Schaden zu ersetzen.

Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, so haftet er in diesem Fall höchstens mit dem Betrag, den der Mieter für die vereinbarte Mietzeit zu entrichten gehabt hätte.

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch des Gerätes entstanden sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Geschäftsverkehr  mit Kaufleuten haftet der Vermieter nicht für seine Erfüllungsgehilfen.  Personal, welches der Vermieter zur Bedienung des Gerätes stellt, gilt ausschließlich als Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe  des Mieters.

V. Unterhaltspflicht des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet das gemietete Gerät vor Überbeanspruchung  in jeder Weise zu schützen,

für sach- und fachgerechte Wartung des Gerätes Sorge zu tragen und es während der Mietzeit in betriebsfähigem Zustand zu halten, notwendige Instandsetzungsarbeiten, auch wenn sie durch höhere Gewalt verursacht sind, sofort sach- und fachgerecht unter Verwendung von Original- oder gleichwertigen Ersatzteilen auf eigene Kosten vornehmen zu lassen, das Gerät in ordnungsgemäßem,  betriebsfähigem und kompletten Zustand zurückzuliefern.

Wird das Gerät nicht unter dem in Absatz V./1 bezeichneten Zustand zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt, unter gleichzeitiger Benachrichtigung  des Mieters, sofort mit der Beseitigung etwaiger Schäden zu beginnen. Die Mietzeit verlängert sich dann bis zum Zeitpunkt der Reparaturbeendigung. Entsteht dem Vermieter weiterer nachweisbarer Schaden, so ist auch dieser vom vormaligen Mieter zu ersetzen. Die erforderlichen Ersatzteile sind durch den Vermieter zu beziehen. Erklärt der Vermieter nicht unverzüglich auf Anfrage des Mieters, dass er die benötigten Ersatzteile in derselben Frist und mit den gleichen Kosten wie der Mieter beschaffen kann, so ist der Mieter berechtigt, sich die Ersatzteile selbst zu besorgen.

Der Vermieter ist berechtigt, das vermietete Gerät zu jeder Zeit zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern und ihm das Betreten der Baustelle zu erlauben.

VI. Pflichten des Mieter in besonderen Fällen

Der Mieter darf einem Dritten weder das Gerät zur Nutzung überlassen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einräumen.

Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Gerät geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu unterrichten und den Dritten hiervon durch Einschreibenbrief  zu benachrichtigen.

Verstößt der Mieter gegen die vorstehenden Bestimmungen so ist er verpflichtet, dem Vermieter alle Schäden zu ersetzen, die diesem hieraus entstehen.

VII. Verlust des Mietgegenstandes

Sollte es dem Mieter aus irgendwelchen Gründen, auch wenn er diese nicht zu vertreten hat, sowie in Fällen höherer Gewalt unmöglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Gerätes einzuhalten, so ist er verpflichtet, gleichwertigen Ersatz in natura zu leisten.

Der Vermieter hat das Recht, statt des Naturalersatzes eine Entschädigung in Geld zu verlangen, und zwar in Höhe des im Vertrag vereinbarten Zeitwertes, hilfsweise in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zum Zeitpunkt der Zahlung. In diesem Fall ist der Betrag zu leisten, der zur Beschaffung eines gleichwertigen Gerätes am vereinbarten Rücklieferungsort  und zum Zeitpunkt der Entschädigungsleistung erforderlich ist.

Bis zum Eingang der vollwertigen Ersatzleistung ist die vereinbarte Miete in Höhe von 60 % weiterzuzahlen.

VIII. Sonstige Bestimmungen

Auf Verlangen des Vermieters ist das gemietete Gerät vom Mieter gegen Schäden jeglicher Art - soweit versicherbar - zu versichern, falls eine Versicherung durch den Vermieter nicht erfolgt ist. Wurde das Gerät durch den Vermieter bereits versichert, so hat der Mieter in diesem Fall die Versicherungsprämie  anteilig zu vergüten. Bei eintretendem Schaden behält sich der Vermieter vor, gegenüber dem Mieter einen Selbstbehalt bis zu einer Höhe von 1000,00 €, bei Diebstahl bis 1.500,00 € zu berechnen. Versichert sind nur Schäden am Mietgerät.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess - ist für beide Teile und sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, soweit gesetzlich zulässig, der Hauptsitz des Vermieters. Für sämtliche Rechtsbeziehungen  der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der Übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.


DM Vertrieb & Vermietung Ketsch

Vorpommernstr. 1

Postanschrift: Kolpingstr. 71

68775 Ketsch
Telefon: 06202-609710
eMail: Info@dmvertrieb-ketsch.de